Telefonische Fernheilung

Eine telefonische Fernheilung ist nur nach einer ersten Telefonberatung möglich. Diese wird für Klienten nur unter speziellen Umständen zur Verfügung gestellt, die von uns festgestellt werden. Es ist eine Gebühr von 129 Euro für eine erste Telefonberatung fällig, die auch für jeden weiteren Telefonberatungsabschnitt fällig ist.

Ihre Versicherungsgesellschaft übernimmt diese Kosten nicht. Sie sind dafür verantwortlich, diese Gebühr zu zahlen. Erklärung zur laufenden Heilanwendungen oder ein Beratungsgespräch mit Susan Uffenbrink unter 5 Minuten gelten nicht als eine Telefonberatung und werden nicht in Rechnung gestellt.